Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Geltung
Die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen.
Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Farben, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber in soweit unverbindlich. Modelle, Muster, Fotomontagen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
II. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit Auftragsbestätigung durch uns.
III. Bestellungen
Bestellungen bedürfen der Schriftform. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur in ganz dringenden Fällen entgegen; der Auftraggeber hat telefonische Bestellungen unverzüglich schriftlich nachzureichen.
Für Übermittlungsfehler sowie für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche oder nicht eindeutige Beschreibungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung.
IV. Preise
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen.
Liegt zwischen unserer Angebotsabgabe und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhung und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Auftragserteilung vor.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich dem derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.
Bei Sonderbestellungen oder Einzelanfertigungen ist mit Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
Für Musteranfertigungen erfolgt Einzelpreisberechnung.
Bei Kleinstaufträgen bis zu einem Nettowarenwert von EUR 50,00 berechnen wir eine Aufwandsbeteiligung in Höhe von EUR 5,00.
Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet.
V. Toleranzen, Mengenabweichungen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die branchenüblichen bzw. die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Siebdruck behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % vor.
VI. Entwürfe, Schutzrechte
Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme, Modelle etc. bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte.
Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe, Vorlagen und Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-, oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechts stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungspflichten frei.
VII. Liefertermine
Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt haben, sind unverbindlich und annähernd.
VIII. Lieferverzögerungen
Mahnungen unserer Auftraggeber an uns bewirken Schuldnerverzug nur dann, wenn sie schriftlich erfolgen.
Bei nicht rechtzeitiger Belieferung unsererseits durch unsere Zulieferer, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Zulieferer beruht, behalten wir uns eine Verlängerung der Lieferfristen von bis zu zwei Wochen bei einem Nettoauftragsvolumen bis zu 5.000,00 EUR und bis zu vier Wochen bei einem höheren Nettoauftragsvolumen vor.
IIX. Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und Rechnungen berechtigt.
Wir bestimmen Versandweg, -mittel sowie Spedition und Frachtführer.
Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder gegen Vorauskasse.
Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor.
Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht besteht nicht.
Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und ihm zu berechnen.
IX. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Nebenforderungen) aus dem jeweiligen Vertrag behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten und montierten Waren einschließlich der Elektroanschlüsse und Verkabelungen vor.
Gegenüber unseren Geschäftspartner, die Kaufleute sind, gilt dieser Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher jeweils bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
Der Auftraggeber ist ermächtigt, über unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren an Dritte im ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Er tritt uns schon jetzt alle Forderungen aus solchen Veräußerungsgeschäften ab.
Auf unser Verlangen teilt unser Auftraggeber diese Abtretung seinen Abnehmern schriftlich mit und erteilt uns die erforderlichen Auskünfte über seine Geschäfte mit diesen Abnehmern.
Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht durch Dritte ersetzt werden.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers schließen lassen und unseren Zahlungsanspruch gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
X. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig.
Die Zahlung hat ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur in soweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten als Erfüllung erst, wenn wir über den Gegenwert verfügen können. Durch Bezahlung per Wechsel oder Scheck entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahngebühren und Zinsen in Höhe von mindestens 4 % p. a. über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Die Geltendmachung des Verzugsschadens, insbesondere der Verzugszinsen, bleibt vorbehalten.
Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit geleistet ist.
Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit unseren Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
XI. Haftungsbeschränkung
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden in Folge höherer Gewalt haften wir nicht.
XII. Gewährleistung
Jede Ware, gleich ob angeliefert oder vom Kunden abgeholt, und jede Leistung sind sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zusetzen. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
Führt unser Geschäftspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme. Dies gilt auch bei Gewährleistungsansprüchen wegen versteckter Mängel.
Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
XIII. Rücktritt von Kaufvertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Bei Auftragsrücktritt sind die uns bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Bei Warenumtausch oder Warenrückgabe werden mindestens 20 % des Preises als Bearbeitungsgebühr berechnet.
XIV. Datenschutz
Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.
XVI. Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
XVII. Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits schriftlich bestätigt sind.
Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Falls Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
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